Wichtige Information!
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen, Husten, etc.), dürfen die Schule nicht betreten/besuchen, solange die Symptomatik anhält. Dies wird aktuell nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet. Bei Zuwiderhandlung sind Sie verpflichtet Ihr Kind von der Schule abzuholen.
Die Schulleitung der GS25