Staatliche Grundschule 25  "Astrid Lindgren" Erfurt
 

Beurlaubung

In begründeten Ausnahmefällen ist es nach §7 der Thüringer Schulordnung möglich, eine Beurlaubung während der Schulzeit zu beantragen.
Dafür muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden, welchen Sie im Sekretariat erhalten. Bei bis zu 3 Tagen Beurlaubung, darf dies der/die Stammgruppenleiter*in entscheiden. Ab 4 bis 15 Tagen (sowie unmittelbar vor und nach den Ferien) entscheidet die Schulleitung. Alle darüber hinaus beantragten Beurlaubungen müssen vom Schulamt genehmigt werden.
Stellen Sie den Beurlaubungsantrag für Ihr Kind bitte rechtzeitig und fügen Sie, z.B. bei längerem Kuraufenthalt, eine entsprechende Bestätigung an.